Selbstverständlich sorgen wir dafür, dass alle Richtlinien des Bundes und der kantonalen Behörden sowie die Empfehlungen der Verbände strikt eingehalten werden.

Damit Sie sich jederzeit persönlich weiterbilden und entwickeln können, haben wir zusammen mit den Verantwortlichen unserer Veranstaltungsstandorten ein entsprechendes Schutzkonzept ausgearbeitet:

 

1. Seminarräume und Sicherheitsabstand

Wir garantieren die Einhaltung der aktuellen Abstandsregel von 1,5 Metern.

Alle Veranstaltungen werden in grösseren Räumen durchgeführt und die Bestuhlung entsprechend angepasst. Die Teilnehmerzahl pro Raum wird je nach Raumgrösse beschränkt.

Unsere Bitte an Sie: Achten Sie bitte auch im Sinne Ihrer Eigenverantwortung auf die Einhaltung der Abstandsregel.

 

2. Verpflegung

Sämtliche Vorkehrungen zur Einhaltung alle Sicherheitsmassnahmen und Abstandsregeln wurden auch für die Pausenverpflegung und das Mittagessen getroffen.

 

3. Hygienemassnahmen

Es steht Ihnen ausreichend Desinfektionsmittel vor Ort zur Verfügung. Die Gegenstände und Oberflächen in den Räumlichkeiten werden regelmässig gereinigt (Türgriffe, Liftknöpfe, Kaffeemaschinen etc.). Alle Räume verfügen über Fenster und werden mehrmals täglich gut durchgelüftet.

 

4. Maskenpflicht

Sollte aufgrund der Raumbedingungen (z.B. enge Treppenhäuser eine Maskenpflicht notwendig sein, haben wir Masken für Sie vor Ort.

Weiterhin wichtig:

  • Abstand halten
  • Hände gründlich waschen mit Wasser und Seife
  • Händeschütteln vermeiden
  • In Taschentuch oder Armbeuge husten und niesen
  • Bei Symptomen zu Hause bleiben

 

5. Krankheit und Schutz von besonders gefährdeten Personen

Wir bitten Sie um Verständnis, dass Teilnehmende, die einzelne COVID-19-Symptome nach Empfehlung des BAG (wie trockener Husten, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit, Fieber, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) zeigen oder im Kontakt mit infizierten Personen waren, von Präsenzveranstaltungen ausgeschlossen sind.

Teilnehmende, die nachweislich vom Corona-Virus betroffen waren, dürfen erst zwei Wochen nach überstandener Krankheit an einer Weiterbildung teilnehmen.

Teilnehmenden, die eine relevante Erkrankung gemäss COVID-Verordnung (COVID-2 Verordnung Art. 10) aufweisen, empfehlen wir, bis auf Weiteres auf die Teilnahme an Präsenzseminaren zu verzichten.

 

6. Weitere Fragen und Informationen

Für Fragen vor Ort stehen Ihnen jederzeit unsere Mitarbeitenden und der/die Referent/in zur Verfügung. Diese wurden über alle Vorkehrungen und Massnahmen informiert und instruiert.

Sollten Sie sonstige Fragen haben, bitten wir Sie uns per E-Mail (office@open-mind-academy.ch) oder telefonisch unter 077 432 46 31 zu kontaktieren.